Wissenswertes rund um unsere Praxis

Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.

Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen

Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.

Sie können unsere Praxis auch mit dem Rollstuhl erreichen. Behandelt werden können sie nur, wenn es Ihnen möglich ist allein oder mit Hilfe einer Begleitperson von dem Rollstuhl auf den Behandlungsstuhl zu wechseln. Die Angestellten der Praxis führen aus gesundheitlichen und rechtlichen Gründen keine Transporte durch.

Wenn keine derartige Mobilität bei Ihnen besteht, stellen Sie sich bitte im Krankenhaus vor, oder erfragen Sie die Behandlungsmöglichkeit bei den weiteren HNO-Ärzten in Stade.

Praxisurlaub

Unser Praxisurlaub ist in 2011:

 

Ostern:  26.03.2012 bis 09.04.2012

 

im Sommer: 13.08.2012 bis 31.08.2012

 

im Herbst: 22.10.2011 bis 26.10.2012

 

Kurzfristige Änderungen der Praxisöffnungszeiten

Praxis geschlossen: 18.05.2012

 

Praxis geöffnet, aber der Arzt nicht anwesend:

 

03.02.2012, 17.02.2012, 16.03.2012

01.11.2012-02.11.2012, 23.11.2021

Urlaubsvertretungen

in dem Praxisurlaub wird die Praxis vertreten durch:

Frau Dr.Gungl: Hohenwedeler Weg 1, 21682 Stade,Tel: 04141-88428

und

Herrn Kirsner: Stockhausstrasse 1, 21682 Stade, Tel: 04141-3233

 

Sollten beide Ärzte nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an:

 

Frau Dr.Panzer: Bahnhofstrasse 11, 21614 Buxtehude, Tel: 04161-52244

oder

Dr.Berg/Dr.Maaß:Hosaeusweg 4, 21614 Buxtehude, Tel: 04161-3310

oder

Dr. Max: Buxtehuder Strasse 9, 21698 Harsefeld, Tel: 04164-811081

 

Praxisgebühr: Das sollten Sie beachten

Seit einigen Jahren müssen gesetzlich Krankenversicherte eine so genannte Praxisgebühr entrichten. Grundsätzlich gilt: Die Gebühr beträgt 10,- Euro und ist in jedem Quartal für die jeweils erste Inanspruchnahme eines Arztes zu entrichten. Begibt sich der Versicherte im selben Quartal ohne eine Überweisung zu einem weiteren Arzt, ist die Praxisgebühr erneut zu bezahlen.

Alle Patienten ohne Überweisung zahlen 10 €, auch bei bereits entrichteter Kassengebühr, denn eine Quittung ersetzt nicht den Überweisungsschein.Sie haben keinen Rückzahlungsanspruch bei nachträglicher Vorlage einer Überweisung!

 

Bitte beachten Sie auch die folgenden Besonderheiten:

  1. Praxisgebühr bei Überweisungen
    Eine Überweisung zu einem anderen Arzt bleibt kostenfrei, wenn die Überweisung in dem Quartal erfolgt, in dem bereits die Praxisgebühr entrichtet wurde. Übernimmt ein Arzt die weitere Behandlung eines Patienten aufgrund einer Überweisung, die im abgelaufenen Quartal ausgestellt worden ist, muss der Versicherte für das dann laufende neue Quartal eine Praxisgebühr bezahlen.
  2. Quartalsübergreifende Praxisgebühren
    Bei einer Behandlung derselben Krankheit über mehrere Quartale ist die Praxisgebühr mehrfach zu entrichten.
  3. Befreiung von der Praxisgebühr
    Von der Praxisgebühr befreit sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge und ein Großteil der Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen.

 

Sollten Sie Fragen zur Praxisgebühr haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wichtige Telefonnummern

Einrichtung Telefonnummer
Rettungsdienst und Feuerwehr 112
Informationszentrale gegen Vergiftungen 0228 - 19 240